Internet-heute

September 8, 2008

ARD sollte erstmal Berichterstattung im Internet korrigieren Teil 2 - ARD: Pleitgen kündigt neue Internet-Port…

Filed under: Uncategorized — admin @ 1:03 pm

internetTagesschau sind noch mehr Merkwürdigkeiten zu finden.
Z.B. im Artikel
http://www.tagesschau.de/archiv/2000/11/22/aktuell/meldungen/BVerfG.htm
l?list=TS-XA-20001122-130046,20 :
“BVerfG: Keine höheren Entschädigungen für Ost-Alteigentümer
Das Bundesverfassungsgericht hat die milliardenschweren
Entschädigungsforderungen von Alteigentümern für die
Enteignungen während der sowjetischen Besatzungszeit zwischen 1945 und
1949 und in der DDR abgewiesen. Das Urteil erging im
wesentlichen einstimmig, in einzelnen Teilen aber nur mit vier
zu vier Stimmen.
Zur Begründung erklärten die Richter, die Wiedervereinigung sei
eine einmalige, besondere historische Situation mit besonderen
Anforderungen gewesen. Der Gesetzgeber habe daher bei der
Entschädigungen der Alteigentümer seine finanziellen
Möglichkeiten berücksichtigen müssen. Eine Entschädigung nach
dem Verkehrswert hätte den Bundeshaushalt überfordert und andere
Aufbauprogramme in den neuen Bundesländern gehemmt. Die unter
dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl verabschiedete
gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1994, in der die Höhe der vom
Bund zu zahlenden Entschädigung festgelegt ist und wonach der
finanzielle Ausgleich in der Regel deutlich unter dem heutigen
Verkehrswert der Immobilien bleibt, sei demnach mit dem Grundgesetz
vereinbar.
Mit ihrem Urteil wiesen die Karlsruher Richter die
Verfassungsbeschwerden von 40 Alteigentümern ab. …”
Das wirkt so, als sei die Klage (fast) einstimmig abgeschmettert
worden.
Das ZDF hingegen berichtet hingegen auf
http://www.zdf.msnbc.de/news/66140.asp:
“…
GETEILTE MEINUNG
In der wichtigen Frage, ob die drastischen Abschläge bei der
Entschädigung teurer Grundstücke gegen das Willkürverbot verstoßen,
war das Gericht geteilter Meinung. Die vier politisch eher auf der
SPD-Seite angesiedelten Richter haben gegen die im “Entschädigungs-und
Ausgleichsleistungsgesetz” (EALG) vorgesehenen Kürzungen des -ohnehin
meist unter dem aktuellen Grundstückspreis liegenden -Verkehrswert von
1990 keine Bedenken.
Begründung: Zum erlittenen Unrecht gehörten nicht nur die
Enteignungen, sondern auch die Einbußen an Freiheit, Gesundheit oder
bei der Karriere, die vergleichsweise gering entschädigt worden seien.
ÄNDERUNG NUR MIT MEHRHEIT
Ihre vier dem konservativen Lager zugerechneten Kollegen hielten
bei den Immobilien im Wert von 90.000 bis 500.000 Mark einen
Ausgleich von mindestens 50 Prozent des 1990er-Verkehrswerts für
angemessen. Dort werden nach dem EALG 70 bis 80 Prozent
abgezogen. Das Karlsruher Gericht kann die Verfassungswidrigkeit
eines Gesetzes nur mit der Mehrheit der Richterstimmen feststellen.
Wegen der Pattsituation bleibt das angegriffene Gesetz bestehen.”

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